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Gigahertz Optik GmbH
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Sie können Produkte zu der Merkliste hinzufügen und diese miteinander vergleichen oder uns eine Anfrage zukommen lassen. Hierzu befinden sich Merklistensymbole auf Produktseiten und Produkttabellen.

Umweltmanagement

Das Umweltmanagement der Gigahertz Optik GmbH findet unter der persönlichen Leitung der Geschäftsführung statt und bezieht unsere Mitarbeiter und kooperierende Unternehmen mit ein. Unsere Produkte werden unter Einhaltung der geltenden Gesetze entwickelt und hergestellt.

Gigahertz-Optik GmbH weißt keine Zertifizierung für ihr Umweltmanagement auf. Wir arbeiten nach hohen selbstgesetzten Standards.

1. Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG vom 16.03.2005 (WEEE)

Gigahertz Optik GmbH ist bei der EAR unter WEEE-Reg.-Nr.: DE68443133 registriert.

2. Stoffbeschränkung – RoHS-Richtlinie 2011/65/EU,2015/863/EU, 2017/2102/EU

Gigahertz Optik GmbH bestätigt, dass entsprechend heutigem Wissenstand alle von Gigahertz Optik GmbH verkauften Produkte (wenn nicht ausdrücklich gekennzeichnet) der Richtlinie 2011/65/EU sowie den Erweiterungen 2015/863/EU und 2017/2102/EU entsprechen. Diese Produkte erfüllen die derzeitigen Anforderungen der RoHS Direktive für alle 10 benannten Materialien (max. 0,1% des Gewichtes in homogenem Material für Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom(Cr6+), polybromiertes Biphenyl (PBB), polybromiertes Diphenylether (PBDE), Diphthalat (DEHP), Butylbenzylphtalat (BBP), Dibutylphtalat (DBP) und Diisobutylphtalat (DIBP) und max. 0,01% des Gewichtes für Cadmium).

Unsere Handelswaren erfüllen ebenfalls die RoHS-Richtlinien

3. Chemische Stoffe in Konsumprodukten (REACH-Verordnung EG-Nr. 1907/2006)

Die europäische Chemikalienverordnung REACH gilt seit dem 1. Januar 2007 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU, sie tritt zum 1. Juni 2007 in Kraft.

Mit den drei Elementen Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien wird mit REACH ein umfassendes Chemikalienmanagement geschaffen, mit dem europaweit ein hoher Sicherheitsstandard bezüglich Umwelt und Gesundheitsrisiken beim Einsatz von Chemikalien gewährleistet werden soll. Die Registrierungs- und Bewertungspflicht gilt für Hersteller oder Importeure von Chemikalien aus nicht EU-Ländern, die mehr als eine Tonne einer Chemikalie pro Jahr in den Verkehr bringen. Ebenso gilt sie für Hersteller von Nicht-Chemischen Produkten (Erzeugnissen), sofern Chemikalien aus diesen Erzeugnissen unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen freigesetzt werden und die Mengenschwelle von 1t/a für alle Erzeugnisse des Herstellers überschritten wird. Besonders besorgniserregende Stoffe unterliegen zusätzlich einer Zulassungspflicht.

Die Gigahertz Optik GmbH ist Hersteller von Messgeräten zur Bewertung optischer Strahlung und optischer Materialkenngrößen. Alle Gigahertz-Optik Produkte werden entsprechend den auf sie anwendbaren Vorschriften inklusive REACH hergestellt. Gigahertz-Optik Produkte sind im Sinne der REACH Verordnung Erzeugnisse (Nicht-Chemische Produkte) und unterliegen soweit ersichtlich keiner Registrierungs-, Bewertungs- oder Zulassungspflicht, da nach unserer Kenntnis unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen keine Chemikalien freigesetzt werden bzw. die Mengenschwelle von 1t/a nicht überschritten wird.

Eine Informationspflicht für Hersteller von Erzeugnissen nach Art. 33 der REACH Verordnung gilt nur für so genannte besorgniserregende Stoffe, die die Kriterien des Art. 57 erfüllen. Diese Stoffe müssen zudem in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozenten in dem Erzeugnis enthalten sein. Es wurde eine Kandidatenliste von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA erstmalig veröffentlicht und ist auf deren Homepage unter ECHA einsehbar. Mit der Veröffentlichung der Kandidatenliste ergibt sich noch keine Zulassungspflicht. Diese besteht erst, wenn die Kandidatenliste in den Anhang XIV der REACH Verordnung überführt wurde. Sind die besorgniserregenden Stoffe zudem zu mehr als 1t/a in den Erzeugnissen enthalten, muss eine Mitteilung an die Europäische Chemikalienagentur erfolgen (Quelle: ZVEI-Hinweise zu den Informationspflichten von Unternehmen nach Art. 33 der REACH Verordnung).

4. Ökodesign-Richtlinie (Richtlinie 2009/125/EG)

Gigahertz Optik GmbH erfüllt die Kriterien – Inverkehrbringer, Produktgruppen – nicht und ist damit von dieser Richtlinie ausgenommen.

5. Chemikalien

5.1 ChemG 2002 
5.2 ChemVerbotsV 2003 
5.3 Richtlinie 94/62/EG

Gigahertz-Optik GmbH produziert und vertreibt keine Chemikalien und ist damit von der Regulierung ausgenommen.

6. Konfliktmineralien

Stellungnahme der Gigahertz Optik GmbH über die Verwendung von

„Konfliktmineralien“ in den Produkten bezugnehmend auf den Abschnitt 1502 des Dodd-Frank

Wall Street Reform und Consumer Protection Act (Dodd-Frank-Act)

Der Dodd-Frank-Act bezieht sich insbesondere auf Zinn, Tantal, Wolfram, Columbit, Gold und deren Derivate, abgebaut in Konfliktgebieten, wie zum Beispiel der Demokratischen Republik Kongo und angrenzenden Ländern. Des Weiteren zielt er unter anderem darauf ab, den Handel mit diesen Substanzen, welche aus diesen Konfliktgebieten stammen, einzuschränken bzw. zu unterbinden.

Obwohl die Gigahertz Optik GmbH nicht den Berichtspflichten des Dodd-Frank-Act unterliegt, sind wir uns der Wichtigkeit und Bedeutung dieser Regelung bewusst. Wir nehmen unsere soziale Verantwortung hinsichtlich der Umwelt, Sicherheit, Gesundheit und der Menschenrechte ernst und verstehen, dass unser Verhalten im Geschäftsverkehr Einfluss auf die Gesellschaft und die Umwelt hat.

Die Gigahertz Optik GmbH bezieht weder Konfliktmineralien selbst noch deren Derivate direkt von Metallhütten oder anderen Quellen in der Konfliktregion. Diese Metalle sind allerdings aufgrund ihrer Eigenschaften in der Elektronikindustrie in der Herstellung weit verbreitet und kommen auch in den von uns zur Herstellung unserer Produkte eingesetzten Komponenten und Bauteilen vor.

Als mittelständisches Unternehmen arbeiten wir, im Rahmen unserer Möglichkeiten, zusammen mit unseren Lieferanten daran, die nötige Transparenz der Lieferketten herzustellen, die es uns erlaubt, unseren Kunden verlässliche Informationen zur Verfügung stellen zu können. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen uns keine Informationen vor, dass in unseren Lieferketten Konfliktmineralien eingesetzt werden, die direkt oder indirekt gewaltsame Konflikte und Menschenrechtsverletzungen finanzieren.

Sollten wir im Rahmen unserer Untersuchungen Hinweise auf das Vorhandensein von Konfliktmineralien in Zulieferteilen entdecken, verpflichten wir uns, auf angemessene Weise hiergegen vorzugehen.

7. Verpackungsgesetz (VerpackG, seit 01.01.2019)

Hiermit bestätigen wir, dass wir als Hersteller alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG) bei einem genehmigten dualen System lizenziert und uns bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ registriert haben.

Die Registrierungsnummer lautet: DE5705784154847        Verpackungsrecycling