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Messung von nicht Laserstrahlung für die Arbeitssicherheit

Messung der Arbeitsicherheit von nicht-laseroptischer Strahlung

App. 010

Grundlegende Vorgaben

Die Europäische Richtlinie 2006/25/EG [1] enthält Vorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch künstliche optische Strahlung (Arbeitssicherheit). Die Richtlinie muss von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Sie umfasst den Schutz von Haut und Augen durch Bestrahlung mit ultravioletter, sichtbarer und infraroter Strahlung (bis 3000 nm), sowohl von kohärenten (Laser-) als auch von nicht-kohärenten (Nicht-Laser-)Lichtquellen. Die Expositionsgrenzwerte in der Richtlinie basieren auf den Arbeiten der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) [2].

Die Methoden zur Bestimmung der Exposition gegenüber Laserstrahlung folgen der etablierten Norm DIN EN 60825-1:2015-07 [3], während für Nicht-Laserstrahlung die CIE / CEN-Normen in Form von EN 62471:2008 [4] gelten. 

Hauptgefahren der optsichen Strahlung

Gefahren für die Haut und die Vorderseite des Auges erfordern die Messung der Bestrahlungsstärke, während Gefahren für das Auge selbst die Messung der Strahldichte erfordern. EN 62471: 2008 betrachtet die folgenden sechs Gefährdungen in Bezug auf die Exposition über einen Zeitraum von bis zu acht Stunden: 

Hazard

Wavelength range

Bioeffect

Eye

Skin

Actinic UV

(200 – 400)nm (*)

Cornea – photokeratitis

Lens – cataractogenisis

Conjunctiva – conjunctivitis

Erythema Elastosis

Near UV

(315 – 400)nm

Lens – cataractogenisis

 

Blue light

(300 – 700)nm (*)

Retina – photoretinitis

 

Retinal thermal

(380 – 1400)nm (*)

Retina – retinal burn

 

IR radiation eye

(780 – 3000)nm

Cornea – cornea burn

 

Thermal skin

(380 – 3000)nm

 

Skin burn

(*) Action spectra weighting applied

Photobiologische Gefahren, die in der IEC EN 62471 und der EU-Richtlinie 2006/25/EG berücksichtigt werden

Es sollte beachtet werden, dass es für kleine blaue Lichtquellen zwischen der EN 62471:2008 und der IEC 62471:2006 [3] geringfügige Unterschiede gibt, die aus Überarbeitungen der ICNIRP-Richtlinien resultieren.

Das X1-3 Optometer ermöglicht die Durchführung von Messungen zur UV- und Blaulichtgefährdung im Rahmen der EN 62471. Mit dem UV Strahlenschutzdetektor XD-45-HUV misst es die aktinische UV-Bestrahlungsstärke. Mit dem Blaulichtgefährdungsdetektor XD-45-HB misst das X1-3 die Blaulichtgefährdung-gewichtete Strahlung in 200 mm Abstand. Mit dem Streulichtkorrigierten BTS2048-UV Spektralradiometer können spekrale Messungen durchgeführt werden, siehe unsere wissenschaftliche Veröffentlichung hierzu die derartig anspruchsvolle Messungen mittels eines Array-Spektralradiometer zeigt.

Referenzen

[1] Directive 2006/25/EC – über künstliche optische Strahlung 

[2] International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection Guidelines

[3] DIN EN 60825-1:2015-07 Klassifizierungssysteme für Laser und Lasereinrichtungen ...

[4] EN 62471:2008 Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen

[5] IEC 62471:2006  Photobiological safety of lamps and lamp systems

[6] EN 14255 Parts 1 and 2: Measurement and assessment of personal exposures to incoherent optical radiation